Der Kreis der ordentlichen Kooperationspartner und Beteiligten (§ 1 Abs.2-4) tritt als Mitgliederversammlung mindestens im 6-monatigen Turnus zusammen, um das Vorgehen und die Zielsetzungen zur Einführung der digitalen 3D-Geodatenbasis zu beraten und zu beschließen. Je nach Dringlichkeit sind weitere Versammlungen möglich. Stimmberechtigt ist allein jeweils ein Mitarbeiter der ordentlichen Kooperationspartner nach § 1 Abs. 2. Die Beteiligten nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung über die Aufnahme von Beteiligten im Sinne des § 1 Abs.3 werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Beschlüsse über die Aufnahme assoziierter Beteiligter sind von den anwesenden Stimmberechtigten einstimmig zu fassen.
Die Mitgliederversammlung wählt die MitarbeiterInnen des Lenkungskreises, deren SprecherIn und seinen/ihren VertreterIn aus dem Kreis der ordentlichen Kooperationspartner und bestimmt die Aufgaben, Zahl und Besetzung der Arbeitskreise. Der/die SprecherIn des Lenkungskreises leitet die Mitgliederversammlung.
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